Stand: 1. Oktober 2026
1.1 Diese Partnerbedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der Veyllo GmbH, Berlin („Veyllo“, „wir“). Sie gelten zwischen uns und der Person, die wir als Partner zugelassen haben („Partner“, „Sie“).
1.2 Für die Nutzung der Dienste von Veyllo gelten daneben die Nutzungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Partners gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Die Konditionen (Provisionssätze, Laufzeit, Haltefrist, Mindestbetrag) sind nicht öffentlich. Wir teilen sie dem Partner mit der Zulassung im Dashboard mit (Anlage 1). Sie sind Teil dieser Bedingungen.
2.1 Teilnehmen kann, wer
a) mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig ist,
b) ein eigenes Veyllo-Konto hat,
c) Wohnsitz oder Sitz in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich, in den USA oder in Kanada hat, also in einem Land, in das wir über Stripe Connect auszahlen können, und
d) vollständige und zutreffende Angaben macht und sie aktuell hält.
2.2 Die Bewerbung erfolgt im Dashboard. Lassen wir den Bewerber zu, zeigen wir ihm dort die Konditionen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Partner diese Bedingungen und die Konditionen im Dashboard annimmt; erst dann ist sein Code aktiv. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht; wir können eine Bewerbung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Lehnt der Bewerber die Bedingungen oder die Konditionen ab, nimmt er nicht am Partnerprogramm teil, und Zusagen aus vorherigen Gesprächen gelten nicht. Eine erneute Bewerbung ist dann nur möglich, wenn wir sie zulassen.
2.3 Jede Person und jedes Unternehmen erhält höchstens ein Partnerkonto. Das Partnerkonto ist nicht übertragbar.
3.1 Der Partner ist nicht verpflichtet, für Veyllo zu werben. Ob, wann, wo und wie er wirbt, entscheidet er selbst. Es gibt keine Mindestumsätze; exklusiv gebunden ist keine Seite.
3.2 Der Partner handelt selbständig, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter noch Gesellschafter von Veyllo und hat keine Vollmacht, für Veyllo Erklärungen abzugeben, Verträge zu schließen oder Zahlungen anzunehmen.
3.3 Seine Kosten trägt der Partner selbst.
4.1 Mit der Freischaltung erhält der Partner einen persönlichen Code aus 3 bis 5 Buchstaben oder Ziffern und einen Link, der den Code bei der Registrierung einträgt. Den Wunschcode aus der Bewerbung halten wir frei, bis wir über die Bewerbung entschieden haben. Einen Wunschcode können wir ablehnen oder später ändern, wenn er Rechte Dritter verletzt, irreführend oder anstößig ist oder den Eindruck erweckt, von Veyllo selbst zu stammen (zum Beispiel „VEYLLO“, „OFFICIAL“, „SUPPORT“).
4.2 Code und Link sind persönlich. Der Partner darf sie nicht an Dritte weitergeben, damit diese damit werben.
5.1 Ein Kunde gilt als vom Partner geworben, wenn
a) sein Veyllo-Konto neu registriert wurde,
b) der Code des Partners bei der Registrierung oder spätestens 14 Tage danach eingetragen wurde, über den Link oder von Hand, und
c) kein Ausschluss nach Ziffer 5.3 vorliegt.
5.2 Es zählt der erste gültig eingetragene Code. Eine Zuordnung wird nachträglich nicht geändert, auch nicht auf Wunsch des Kunden oder eines Partners.
5.3 Nicht zugeordnet werden
a) das eigene Konto des Partners und Konten, die der Partner für sich oder Dritte anlegt,
b) Konten, die dieselbe Zahlungsmethode nutzen wie ein Konto des Partners,
c) Konten, die nur angelegt wurden, um Provisionen zu erzeugen, oder die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen,
d) Konten, die durch Werbung geworben wurden, die gegen Ziffer 8 verstößt.
5.4 Wir setzen zur Zuordnung keine Cookies und kein Tracking ein. Die Zuordnung erfolgt allein über den eingetragenen Code. Trägt ein Kunde keinen Code ein, entsteht kein Anspruch.
5.5 Grundlage der Abrechnung sind unsere Aufzeichnungen. Einwände gegen eine Abrechnung erhebt der Partner innerhalb von drei Monaten nach der jeweiligen Gutschrift in Textform. Der Nachweis, dass die Aufzeichnungen unrichtig sind, bleibt ihm unbenommen.
6.1 Für Zahlungen, die ein geworbener Kunde innerhalb von 12 Monaten nach seiner Zuordnung (Ziffer 5) an Veyllo leistet, erhält der Partner eine Provision nach Anlage 1:
a) für Aufladungen von Guthaben über die Website einen Prozentsatz des Nettobetrags ohne Umsatzsteuer,
b) für Abonnements in der App einen festen Betrag je bezahltem Abrechnungsmonat; für den ersten Monat, in dem ein Kunde mit dem Code des Partners einen Rabatt für sein erstes Abonnement erhält, den geringeren Betrag nach Anlage 1.
6.2 Keine Provision entsteht für
a) kostenlose Test- und Gratiszeiträume,
b) Guthaben, das Veyllo schenkt, als Bonus gewährt oder aus Kulanz gutschreibt,
c) Umsatzsteuer, Gebühren von Zahlungsanbietern und Provisionen der App-Stores,
d) Zahlungen, die erstattet, zurückgebucht, widerrufen oder nicht geleistet werden,
e) Zahlungen, die nach einer Kündigung nach Ziffer 13.2 eingehen.
6.3 Eine Provision ist erst verdient, wenn die Zahlung endgültig eingegangen und die Haltefrist nach Ziffer 7.1 abgelaufen ist. Vorher zeigt das Dashboard sie als vorläufig; ein Anspruch besteht dann noch nicht.
6.4 Provisionen sind Nettobeträge. Die Umsatzsteuer richtet sich nach Ziffer 10.
7.1 Die Haltefrist beträgt 60 Tage ab Eingang der Zahlung bei Veyllo.
7.2 Wird eine Zahlung später erstattet oder zurückgebucht, entfällt die Provision dafür, auch nach Ablauf der Haltefrist und auch nach Auszahlung. Bereits ausgezahlte Beträge verrechnen wir mit künftigen Provisionen. Ist das bei Vertragsende oder innerhalb von sechs Monaten nicht möglich, zahlt der Partner den Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zurück.
7.3 Besteht ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen Ziffer 5.3 oder Ziffer 8, dürfen wir die betroffenen Provisionen für die Dauer der Prüfung zurückhalten, höchstens 90 Tage. Wir informieren den Partner darüber in Textform.
8.1 Kennzeichnung. Jede Werbung mit Code oder Link ist deutlich als Werbung zu kennzeichnen, vom Anfang des Beitrags an und für seine gesamte Dauer erkennbar. Bietet die Plattform eine Funktion für bezahlte Partnerschaften, ist sie zu nutzen. Gelten im Land, in dem geworben wird oder an dessen Publikum sich die Werbung richtet, weitergehende Regeln, sind auch diese einzuhalten. Beispiele zeigen wir dem Partner im Dashboard.
8.2 Wahrheit. Aussagen über Veyllo müssen zutreffen. Preise, Funktionen, Datenschutz und Datenverarbeitung dürfen nur so dargestellt werden, wie sie auf veyllo.app beschrieben sind. Insbesondere unzulässig sind Aussagen, Veyllo sei kostenlos oder unbegrenzt nutzbar, soweit das nicht zutrifft, Einkommens- oder Heilsversprechen sowie Angaben zu Anbietern, Modellen oder Serverstandorten, die Veyllo nicht selbst veröffentlicht hat.
8.3 Verboten sind
a) unverlangte Werbung per E-Mail, Messenger, Direktnachricht, SMS oder als Kommentar unter fremden Beiträgen,
b) Suchmaschinenanzeigen auf die Begriffe „Veyllo“, „VAF“ oder verwechselbare Begriffe, sowie Domains, Profilnamen, Apps und Marken, die diese Begriffe enthalten,
c) der Auftritt als Veyllo, als offizieller Kanal oder als Support von Veyllo,
d) die Weitergabe von Provisionen an Kunden, Belohnungen für Registrierungen und Gewinnspiele mit Registrierungspflicht, jeweils ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform,
e) die Veröffentlichung des Codes auf Gutschein-, Rabatt- und Cashback-Portalen,
f) Bots, gekaufte Klicks oder Registrierungen und Konten mit falschen Angaben,
g) Werbung im Umfeld rechtswidriger, jugendgefährdender, pornografischer, gewaltverherrlichender, extremistischer oder diskriminierender Inhalte sowie im Umfeld von Glücksspiel,
h) Werbung, die sich an Personen unter 18 Jahren richtet,
i) die Veränderung von Logos und Material aus dem Medienpaket.
8.4 Der Partner hält die Regeln der Plattformen ein, auf denen er wirbt.
8.5 Auf Anfrage nennt der Partner uns innerhalb von 7 Tagen die Kanäle und Beiträge, in denen er den Code oder den Link verwendet.
8.6 Verlangen wir, dass ein Beitrag geändert oder entfernt wird, weil er gegen diese Ziffer 8 oder geltendes Recht verstößt, setzt der Partner das innerhalb von 48 Stunden um.
8.7 Für Kunden, die durch Werbung geworben wurden, die gegen Ziffer 8.1 bis 8.3 verstößt, entsteht keine Provision. Bereits ausgezahlte Provisionen dafür zahlt der Partner zurück; Ziffer 7.2 gilt entsprechend. Das Recht zur Kündigung nach Ziffer 13 und weitere Ansprüche bleiben unberührt.
9.1 Wir erlauben dem Partner, Namen, Logos und Material aus dem Medienpaket unverändert und nur für Werbung nach diesen Bedingungen zu nutzen. Die Erlaubnis ist einfach, nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar und jederzeit widerruflich. Sie endet mit dem Vertrag.
9.2 Nach Vertragsende verwendet der Partner Code, Link und Material in neuen Beiträgen nicht mehr. Auf unser Verlangen entfernt er Code und Link auch aus bestehenden Beiträgen.
9.3 An den Inhalten des Partners (Videos, Streams, Texte, Bilder) erwerben wir keine Rechte.
10.1 Wir rechnen monatlich per Gutschrift ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Der Partner ist damit einverstanden und stellt selbst keine Rechnungen. Die Gutschriften stehen im Dashboard zum Download.
10.2 Vor der ersten Auszahlung und bei jeder Änderung macht der Partner zutreffende Angaben zu seinem steuerlichen Status: Land, ob er als Unternehmer handelt, ob er Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist, sowie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer. Danach richtet sich, ob und wie wir Umsatzsteuer ausweisen. Nachteile aus falschen oder verspäteten Angaben trägt der Partner; soweit er sie zu vertreten hat, stellt er uns von daraus entstehenden Steuern und Zinsen frei.
10.3 Widerspricht der Partner einer Gutschrift, zahlen wir den betroffenen Betrag erst nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung.
10.4 Für die Versteuerung seiner Einnahmen ist der Partner selbst verantwortlich. Wir beraten nicht in steuerlichen Fragen.
10.5 Soweit wir gesetzlich verpflichtet sind, Steuern einzubehalten oder Angaben an Behörden zu übermitteln, tun wir das.
11.1 Wir zahlen ausschließlich über Stripe Connect aus. Dafür schließt der Partner eine Vereinbarung mit Stripe und durchläuft deren Identitätsprüfung. Bank- und Ausweisdaten erhält und speichert Veyllo nicht.
11.2 Wir zahlen monatlich aus, bis zum 15. des Folgemonats, sofern das auszahlbare Guthaben mindestens den Mindestbetrag nach Anlage 1 erreicht. Ein geringeres Guthaben wird vorgetragen.
11.3 Die Gebühren von Stripe Connect tragen wir. Gebühren der Bank des Partners, Kosten der Währungsumrechnung und Abgaben im Land des Partners trägt der Partner.
11.4 Kann nicht ausgezahlt werden, weil der Partner die Einrichtung bei Stripe nicht abschließt, Angaben fehlen oder Stripe das Konto ablehnt, bleibt das Guthaben stehen, bis die Auszahlung möglich ist. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.5 Sobald nach Vertragsende keine Provisionen mehr entstehen können, zahlen wir das Restguthaben nach Ablauf der Haltefristen aus, auch unter dem Mindestbetrag.
11.6 Wir dürfen mit eigenen Forderungen gegen Provisionsansprüche aufrechnen. Der Partner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
11.7 Der Partner darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
12.1 Der Partner stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich Abmahnungen und Maßnahmen von Behörden, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Bedingungen oder geltenden Rechts beruhen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Partner unterstützt uns bei der Abwehr solcher Ansprüche.
12.2 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.3 Einnahmen aus dem Partnerprogramm sind nicht garantiert. Produkte, Preise, Abonnements und Funktionen von Veyllo können wir jederzeit ändern oder einstellen; daraus entstehen dem Partner keine Ansprüche.
13.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Partner kann jederzeit in Textform kündigen, etwa per E-Mail an support@veyllo.app. Wir können mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen.
13.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Frist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei
a) Manipulation der Zuordnung (Ziffer 5.3),
b) einem Verstoß gegen Ziffer 8.1 bis 8.3,
c) falschen Angaben bei der Anmeldung oder zum steuerlichen Status,
d) der Sperrung des Stripe-Kontos des Partners,
e) einem erheblichen Verstoß gegen die Vertraulichkeit nach Ziffer 15.3.
Bei leichteren Verstößen kündigen wir erst nach einer erfolglosen Abmahnung.
13.3 Bis zur Klärung eines Verdachts nach Ziffer 13.2 dürfen wir das Partnerkonto sperren. Der Code ist dann ohne Wirkung.
13.4 Mit Vertragsende werden Code und Link deaktiviert; neue Kunden werden nicht mehr zugeordnet. Für Kunden, die bis dahin zugeordnet waren, entstehen Provisionen weiter bis zum Ende ihrer 12 Monate; wir zahlen sie nach Ziffer 7 und 11 aus. Das gilt nicht bei einer Kündigung nach Ziffer 13.2: Dann entstehen ab Vertragsende keine Provisionen mehr, und bei einer Kündigung wegen Ziffer 13.2 a) oder b) entfallen zusätzlich die Provisionen aus den betroffenen Zuordnungen.
13.5 Endet das Veyllo-Konto des Partners, endet auch dieser Vertrag.
13.6 Wir können das Partnerprogramm insgesamt mit einer Frist von 30 Tagen beenden.
14.1 Änderungen dieser Bedingungen oder der Konditionen teilen wir mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie werden wirksam, wenn der Partner ihnen im Dashboard oder in Textform zustimmt.
14.2 Stimmt der Partner nicht bis zum Wirksamwerden zu, können wir den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen.
14.3 Bereits entstandene Provisionen berührt eine Änderung nicht.
15.1 Wir verarbeiten die Daten des Partners nach unserer Datenschutzerklärung. Stripe verarbeitet Identitäts- und Bankdaten in eigener Verantwortung.
15.2 Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten der geworbenen Kunden. Das Dashboard zeigt nur Anzahl, Zeitpunkte und Beträge ohne Namen. Der Partner versucht nicht, geworbene Kunden zu identifizieren.
15.3 Vertraulich sind die Konditionen (Anlage 1), die Höhe der Provisionen und Auszahlungen sowie die Zahl der geworbenen Kunden. Der Partner gibt sie nicht an Dritte weiter und veröffentlicht sie nicht, auch nicht in Beiträgen, Streams oder Kommentaren, während der Vertragslaufzeit und zwei Jahre danach. Erlaubt bleibt, anzugeben, dass er Partner von Veyllo ist und für Werbung eine Provision erhält (Ziffer 8.1), sowie die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater, an Behörden und Gerichte und, soweit eine gesetzliche Pflicht dazu besteht, an Dritte. Nicht vertraulich ist, was ohne Verstoß gegen diese Ziffer öffentlich bekannt ist.
16.1 Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform. Wir erreichen den Partner unter der E-Mail-Adresse seines Veyllo-Kontos, der Partner uns unter support@veyllo.app.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
16.3 Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Veyllo GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
16.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).
16.5 Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung. Übersetzungen in andere Sprachen erstellen wir mit Hilfe von KI als unverbindlichen Service; sie dienen nur dem Verständnis. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.